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    Energieversorgungsunternehmen beuten Sie wegen des Bundespreises aus Brea – was Sie tun können

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    Energieversorgungsunternehmen beuten Sie wegen des Bundespreises aus Brea – was Sie tun können

    Ist Ihre Stromrechnung auch nach März letzten Jahres noch zu hoch? Wie wir berichtet haben, geht es Millionen von Kunden so.

    N-Ergie, LKW und WVV haben die Preise während der Preiserhöhung der Bundesregierung erhöht, was illegal ist, aber viele Kunden wissen nicht, was sie tun sollen.

    Wir haben sie kontaktiert, aber sie wollten uns nicht antworten. Also haben wir uns an die Bundesregierung gewandt, die uns Hilfe für Sie gegeben hat. Im Folgenden finden Sie Hilfe und erfahren, an wen Sie sich wenden können, um die örtlichen Unternehmen zu melden. Wir fordern eine Überprüfung aller Konten!

    orausschicken möchten wir, dass wir als Bundesministerium vorrangig Aufgaben wahrnehmen, die der Erfüllung oder Unterstützung von Regierungsfunktionen dienen (z.B. strategische Gestaltung von Politikfeldern, Realisierung politischer Ziele und Programme, internationale Zusammenarbeit sowie Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren), nicht jedoch die Einzelfallprüfung von Preismodellierungen individueller Energielieferverträge.

    Nach eigenen Angaben haben Sie die Preisgestaltung bzw. Preiserhöhungen einzelner Energieunternehmen im Jahr 2023, also während der geltenden Energiepreisbremsen, recherchiert.

    Allgemein können wir Ihnen mitteilen, dass Energieversorgungsunternehmen die missbräuchliche Anwendung der Energiepreisbremsen verboten ist.

    Um Abrechnungsbetrug und ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu unterbinden, also solche, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen, enthalten die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse klare Regelungen zur Missbrauchskontrolle (vgl. § 27 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und § 39 Strom-Preisbremsengesetz).

    Das Bundeskartellamt nimmt als zuständige Behörde die entsprechende Kontrolle vor und ist sehr aktiv https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Meldungen%20News%20Karussell/2023/13_12_2023_Preisbremsen.html

    Betroffene Unternehmen können verpflichtet werden, das missbräuchliche Handeln abzustellen und Geld zu zahlen. Auch können wirtschaftliche Vorteile abgeschöpft werden.

    Das Bundeskartellamt wird nach eigenem Ermessen prüfen, wenn es Preisanstiege gibt, die nicht aufgrund höherer Beschaffungskosten oder Netzentgelte zu erklären sind. Dies geschieht auch unabhängig von möglichen konkreten Widersprüchen der Verbraucher und Verbraucherinnen.

    Gleichwohl können Sie konkrete Hinweise auf mögliche Missbrauchsverdachtsfälle von Energieversorgungsunternehmen gerne per Mail auch direkt an die örtlich zuständige Landeskartellbehörde [email protected]

    oder an das Bundeskartellamt [email protected] weitergeben.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir über diese allgemeinen Informationen hinaus zu Ihren Schilderungen keine weitere Stellung nehmen können und verbleiben

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