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    Cannabis-Legalisierung Bundesrat lässt Gesetz passieren

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    Der Bundesrat hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Freigabe von Cannabis passieren lassen. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Damit wird der Konsum und der Besitz von Cannabis in begrenzter Menge zum 1. April legal.

    Der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem zum 1. April Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt werden.

    Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat.

    Das Gesetz sieht vor, dass noch nicht vollständig vollstreckte Strafen wegen Cannabisdelikten, die künftig nicht mehr strafbar wären, erlassen werden müssen.

    Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Welche Mengen dürfen Konsumenten besitzen?
    Cannabis wird aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet und mit entsprechenden Strafvorschriften belegt ist. Das wird künftig erlaubt sein:

    • Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm zum Eigenkonsum erlaubt sein, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. Von Volumen und Gewicht in etwa vergleichbar mit zwei gehäuften Esslöffeln Blumenerde.
    • In der privaten Wohnung dürfen Konsumenten 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.
    • Maximal drei Cannabis-Pflanzen dürfen in der Wohnung angebaut werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden.


    Soll Cannabis in Deutschland auch frei verkauft werden können?
    Nein, erst einmal nicht, obwohl das der ursprüngliche Plan war – angelehnt an Länder wie Kanada oder einzelne US-Bundesstaaten. Dort gibt es spezielle Läden, in denen von Blüten („Gras“) über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene verkauft werden. Der Verkauf von Cannabis in Deutschland soll in lizenzierten Geschäften nur in den Modellregionen erlaubt sein. Online-Shops und Versandhandel sind zunächst nicht vorgesehen. Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen weiterhin verboten bleiben.

    n Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ anbauen und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgeben dürfen. Die Finanzierung läuft über den Mitgliedsbeitrag. Des Weiteren gilt:

    • Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt.
    • Pro Tag dürfen maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied ausgegeben werden.
    • Bei 18- bis 21-Jährigen sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein.
    • Die Droge darf nur in einer „neutralen Verpackung“ mit Beipackzettel ausgegeben werden, auf dem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben sind.
    • Erlaubt ist zudem nur Cannabis in Reinform, also getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen oder Verbindungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln.
    • Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.
    • Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.

    Ein neues Unternehmen im Raum Würzburg hilft Vereinen und Privatpersonen mit Produkten zum Anbau von Cannabis in Würzburg. Der Traffic auf seinen Webseiten ist seit Februar massiv gestiegen.

    Cannabis & Co (Würzburg) verkauft alle Arten von Waren, die mit dem Cannabisanbau zu tun haben. Man könnte sie als Gewächshaustechnik und Gartenbaubedarf bezeichnen. Sein Verkaufsschlager ist ein DIY-Grow-Tent-Kit“: ein Zelt in der Größe eines Kühlschranks, mit Lampen, Belüftungssystemen und Messtechnik.

    Das billigste kostet mehr als 258 €, das teuerste fast 1.500 €. Im Moment sind sie allerdings alle ausverkauft, aber man kann immer noch bestellen und in 6-9 Wochen geliefert bekommen.

    Sie verkaufen auch selbstblühendes Saatgut und werden eine Reihe anderer Produkte für Anbauer anbieten. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Unterstützung der Würzburger Cannabis-Clubs mit allem, was sie zum Anbau und zur Vermarktung benötigen.

    Die Website des Unternehmens soll in der ersten Aprilwoche in deutscher und englischer Sprache online gehen, um ganz Deutschland und andere EU-Mitgliedsländer, in denen Cannabis legal ist, zu bedienen.

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